Facebook Facebook

Energielexikon

Anlagenverordnung (VAwS)

Die VAwS sind Verordnungen der Bundesländer, die die grundlegenden und eher allgemein gehaltenen Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes konkretisieren. Anlagen zum Umgang (insbes. Lagern, Abfüllen, Umschlagen, Herstellen und Behandeln) mit Wasser gefährdenden Stoffen müssen danach zunächst dicht und widerstandsfähig gegen die zu erwartenden Einflüsse Wasser gefährdender Stoffe sein. Etwaige Undichtheiten müssen schnell und zuverlässig erkennbar sein. Dennoch austretende Wasser gefährdende Stoffe müssen zurückgehalten werden, z. B. in einem Auffangraum.

Zurück zur Übersicht


Heizöl - Preisrechner

Liter

Marktleiter

Profilbild
  • Herr
  • Sylvio Sonneson

Bestellhotline

Regionalbereich Mansfeld
  • Frau Undine Busch
  • Tel.: 034782/876-25
  • busch@raiffeisen-mansfeld.de
Regionalbereich Rossla
  • Frau Annabell Rockmann
  • Tel.: 034782/876-51
  • rockmann@raiffeisen-mansfeld.de
Reginalbereich Harzgerode
  • Herr Roni Reinhardt
  • Tel.: 034782/876-52
  • reinhardt@raiffeisen-mansfeld.de
Regionalbereich Mücheln/Bennstedt
  • Frau Wenke Schreiber
  • Tel.: 034632/912010
  • schreiber@raiffeisen-mansfeld.de